Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. beteiligte sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der EU-Kommission zum Verordnungsvorschlag für ein europäisches Konzept für Künstliche Intelligenz (KI). Dieser Verordnungsvorschlag sieht unter anderem Verbote für bestimmte Praktiken im Bereich der KI, besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Verpflichtungen für Betreiber solcher Systeme, harmonisierte Transparenzvorschriften für KI-Systeme und Vorschriften für die Marktbeobachtung und Marktüberwachung vor.
Grundsätzlich befürworte der BVDW einen europaweiten Ansatz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz, jedoch sei zugleich die Frage aufzuwerfen, ob eine solche einheitliche Verordnung, wie sie nun vorgelegt wurde, das geeignete Mittel sei, um KI in Europa sinnvoll und gewinnbringend zu gestalten.
Aus Sicht des BVDW sei eine vertrauensvolle und innovationsfreudige Künstliche Intelligenz ein wesentlicher Standortfaktor für Europa und seine Wirtschaft. Die Einhaltung europäischer Werte und Grundsätze sei dabei von höchster Relevanz und der Mensch – sowie die Auswirkungen auf ihn – sollten bei allen Bestrebungen im Fokus stehen.
Eine umfassende Grundregulierung erscheine allerdings aus Sicht des BVDW vor dem Hintergrund laufender wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen verfrüht. Zudem sei fraglich, ob eine derartige Verordnung überhaupt umsetzbar sei und dadurch Rechtssicherheit geschaffen werden könne. Das Ziel, eine erste umfassende Grundregulierung für KI zu schaffen, erscheine somit als sehr ambitioniert.
Die Details der Verordnung legten aus Sicht des BVDW offen, dass ein horizontaler Ansatz, der für jegliche KI-Anwendungen gelte, bei der Vielfalt der Funktionsweisen und Einsatzgebiete von KI massive Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten mit sich bringen würde. KI werde in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt, bringe in den Anwendungen unterschiedliche Herausforderungen mit sich und berge dementsprechend auch verschiedene Risiken und Chancen – auch mit Blick auf datenschutzrechtliche Fragestellungen. Wenn KI beispielsweise im Gesundheitsbereich angewendet würde, könnten über einen sektoralen Ansatz zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen einer Lösung zugeführt werden. Daher fordere der BVDW die Kommission auf, statt eines horizontalen Ansatzes einen sektoralen Ansatz zu wählen und verhältnismäßige Anpassungen vorzunehmen.
Die KI-Regulierung müsse zudem Teil eines kohärenten Rechtsrahmens für Daten sein, der sicherstelle, dass KI – wenn auch unter gewissen Anforderungen zum Schutze hochwertiger Güter – nicht unverhältnismäßig beschränkt würde, beispielsweise durch parallele Gesetzesvorhaben.
Problematisch sei nach Auffassung des BVDW besonders die zu weit gefasste Definition von KI, vorhandene Rechtsunsicherheiten – auch in Bezug auf Hochrisiko-KI, Widersprüche bei den Transparenzpflichten, die teils unverhältnismäßigen Anforderungen und die Bürokratie, die u. a. mit hohen Bußgeldern einhergingen
BVDW-Stellungnahme zur KI-Regulierung
www.bvdw.org
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