Wie die Bundesnetzagentur gestern meldete, ist die Zahl der eingegangen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Nachdem die Zahl der schriftlichen Beschwerden zuletzt leicht rückläufig war (2019: 54.242, 2018: 62.247), erreichte sie im vergangenen Jahr den Höchstwert von 63.273.
Die Beschwerden betrafen nach wie vor besonders häufig Werbeanrufe zu Versicherungs- und Finanzprodukten sowie zu Energieversorgungsprodukten. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements. Die Beschwerden zu Telekommunikationsdienstleistungen sind dagegen derzeit rückläufig, nachdem die Bundesnetzagentur hierzu im vergangenen Jahr einen Verfolgungsschwerpunkt gesetzt hatte.
Hohe Zahl untergeschobener Verträge
Auch hinsichtlich der Art und Weise der Gesprächsführung musste die Bundesnetzagentur besonders schwere Verstöße feststellen. So kam es vermehrt dazu, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern am Telefon oder im Nachgang ungewollt Verträge untergeschoben wurden. In anderen Fällen verschleierten die Anrufer systematisch die Identität ihrer Auftraggeber oder traten sogar als Behördenvertreter auf, um das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen. Wieder andere Anrufer schüchterten ihre Gesprächspartner mit aggressiven Beschimpfungen ein und überzogen diese mit dutzenden Anrufen.
Hohe Bußgelder verhängt
Die Bundesnetzagentur hat ihre Verfolgungstätigkeit gegen unlauter agierende Unternehmen weiter intensiviert. Sie hat gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet und insgesamt 17 Fälle mit der Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen.
Im Jahr 2020 wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.351.500 Euro verhängt. Auch dies stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar (2018: 1.105.000 Euro, 2019: 1.309.500 Euro). So hat die Bundesnetzagentur im Juli letzten Jahres gegenüber der mobilcom-debitel GmbH eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe festgesetzt. Die Anrufe erfolgten, obwohl die Betroffenen keine wirksame Werbeeinwilligung erteilt hatten. Zusätzlich wurde vielen Angerufenen im Anschluss an den unerwünschten Werbeanruf ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt. Nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur habe es die Mobilcom unterlassen, für einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den beteiligten Callcentern zu sorgen und so die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten.
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