Das kontaktlose Bezahlen an der Ladentheke hat sich im Zuge der Corona-Pandemie fest etabliert. Mehr als drei Viertel (79 Prozent) der Bundesbürger geben an, in den drei Monaten von September bis November bis zum jüngsten Lockdown mit der Schließung der meisten Geschäfte mindestens einmal kontaktlos mit Karte, Smartphone oder Smartwatch bezahlt zu haben. Dabei nutzen 7 Prozent die Möglichkeit mehrmals täglich, 11 Prozent zumindest einmal am Tag, 28 Prozent mehrmals pro Woche.
Obwohl die klassische Debit- oder Kreditkarte noch dominiert, gewinnen Smartphone und Smartwatch an Bedeutung. Bereits 4 von 10 Befragten (39 Prozent) haben in dem Drei-Monats-Zeitraum mit einem dieser Geräte zumindest vereinzelt an der Kasse bezahlt. Von ihnen nutzen 3 Prozent Smartphone oder Smartwatch mehrmals täglich, 5 Prozent täglich, 11 Prozent mehrmals die Woche und 12 Prozent zumindest einmal die Woche. „Noch vor kurzem war es ein exotischer Anblick, wenn jemand an der Kasse sein Smartphone gezückt hat oder seine Smartwatch an das Kartenlesegerät hielt. Heute ist es Alltag, auch dank des Schubs für das digitale Bezahlen durch die Corona-Pandemie. Das Smartphone ist für die meisten Menschen ständiger Begleiter und eignet sich daher ideal auch als Ersatz für die Brieftasche“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Gerade bei der täglichen Nutzung liegt die kontaktlose Kartenzahlung inzwischen nur noch knapp vor Smartphone und Smartwatch. So geben 4 Prozent an, mehrmals täglich die Karte an der Kasse zu zücken, 6 Prozent mindestens einmal am Tag. 23 Prozent nutzen die kontaktlose Kartenzahlung mehrmals pro Woche, weitere 17 Prozent einmal pro Woche. „Wer häufig einkauft, lernt die Vorzüge von Smartphone und Smartwatch offenbar besonders zu schätzen. Dazu gehört auch die hohe Sicherheit, da die Geräte vom Nutzer erst entsperrt werden müssen und dazu auch biometrische Merkmale wie der Fingerabdruck genutzt werden können“, so Rohleder. „Damit die Bürger echte Wahlfreiheit beim Bezahlen haben, sollte in jedem Geschäft und jeder Gaststätte mindestens eine europaweit nutzbare digitale Bezahlmöglichkeit angeboten werden.“
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