Am Donnerstag, den 16. Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Datenschutzabkommen "Privacy Shield" und damit eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA für nichtig.
Damit ist nach "Safe Harbor" bereits das zweite Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA gekippt worden. Während das Abkommen für ungültig erklärt wurde, sind die Standardvertragsklauseln aus dem Datenschutzabkommen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zulässig.
Das Urteil und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit birgt ein hohes Risiko für Unternehmen, die global agieren und für die Entwicklung innovativer Lösungen Daten verarbeiten müssen, ins Hintertreffen zu geraten. Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) drängt darauf, nun dringend Rechtssicherheit für europäische Unternehmen zu schaffen.
Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi dazu: „Es ist wichtig, dass die persönlichen Daten der europäischen Bürger nicht massenhaft und unkontrolliert weitergegeben werden. Allerdings brauchen wir zur Unterstützung der europäischen Unternehmen nun aber ein eindeutiges und zukunftsfähiges Abkommen, das den Unternehmen die Teilnahme am globalen Wettbewerb ermöglicht.“ Der EuGH knüpft seine Entscheidung daran, dass laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann in ein Drittland, wie die USA übermittelt werden dürfen, wenn dieses dafür ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.
Diese Stärkung der DSGVO und das gute Datenschutz-Profil der EU sieht der BITMi gleichzeitig auch als Chance für Unternehmen, die sich auf datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle spezialisiert haben. Ein Wettbewerbsvorteil für Europa sei das Urteil noch nicht, aber es könne den Weg dahin frei machen, dass Datensicherheit als Wettbewerbsvorteil für Europa erkannt werde.
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