Der Bundestag hat Anfang Juli ein Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Änderungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt und treten somit noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19. September 2020 in Kraft. Laut eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. habe der Gesetzgeber die Gelegenheit nicht wahrgenommen, die mit der vorigen 3. TMG Novelle geschaffene Grundlage für Netzsperren endgültig zu beseitigen. Die aktuelle Rechtsgrundlage und Anwendung von Netzsperren sorge bei Unternehmen und Bürgern gleichermaßen für Rechtsunsicherheit und sei kein angemessenes Mittel für die Rechtsdurchsetzung von Urheberansprüchen im Internet.
Netzsperren seien nie ein gangbares und erst recht kein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte oder Urheberrechtsverletzungen im Internet, so eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme. Gleichzeitig bedeuten sie aber immer einen tiefen Einschnitt in die Informationsfreiheit der Bürger und stehen dabei in keinem Verhältnis zu dem erhofften Nutzen.“
Neben der gesetzlichen Grundlage für Netzsperren hat die Bundesregierung eine weitere Änderung des Telemediengesetzes zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie beschlossen. So sollen Videosharing-Plattformen fortan ein fest umrissenes Melde- und Abhilfeverfahren für Verstöße gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften vorhalten. Anstatt die bekannten Kritikpunkte aktiv in der Neuauflage des Telemediengesetzes anzugehen, habe der Gesetzgeber zusätzliche Verpflichtungen für Betreiber von Videoportalen eingeführt, die sich mit dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz überwerfen.
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