Der auf die Reisebranche spezialisierte Callcenter-Anbieter “GFR Customer Care GmbH” (GFR) stellt sich über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung neu auf. Die Geschäftsführung hat beim Amtsgericht Bochum einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht bereits gefolgt ist. Mithilfe des Eigenverwaltungs-Verfahrens will das Unternehmen seine Kapazitäten an die veränderte Marktlage im Reisemarkt anpassen, der durch das Corona-Virus erheblich geschwächt ist. Zu den wichtigsten Kunden der GFR zählen namhafte nationale und internationale Reiseveranstalter und Fluglinien.
Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird durch das Eigenverwaltungs-Verfahren nicht beeinträchtigt. “Die Betreuung unserer Kunden läuft während des Verfahrens ohne Einschränkungen weiter“, betonte GFR-Geschäftsführer Philip Borbély. „Alle unsere Leistungen werden weiterhin pünktlich und in gewohnter Qualität erbracht.“ Borbély hat bereits Gespräche mit wichtigen Kunden geführt: „Trotz der erheblichen Umsatzeinbrüche infolge der Corona-Krise wollen viele Kunden weiterhin mit uns zusammen arbeiten. Das ist ein wichtiges Signal.“ Die GFR Customer Care GmbH war aus der zur Thomas Cook-Gruppe gehörenden „GfR Gesellschaft für Reisevertriebssysteme mbH“ hervorgegangen, die sich nun ebenfalls in einem vorläufigen Eigenverwaltungs-Verfahren befindet.
Borbély hat bereits die zurzeit knapp 400 GFR-Mitarbeiter über den Beginn des Eigenverwaltungs-Verfahrens und die weiteren Schritte unterrichtet. Die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sind bis Ende Mai über die Bundesagentur für Arbeit gesichert. „Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind unser größtes Kapital“, betonte Borbély. „Wir möchten diese so gut wie möglich im Unternehmen halten, damit wir nach Ende der Corona-Krise mit unserem eingespielten Team für unsere Kunden da sind.“ Die GFR will überdies prüfen, inwieweit das Unternehmen weitere Mittel aus dem Corona-Hilfspaket der Bundesregierung in Anspruch nehmen kann.
Für die Dauer des Verfahrens tritt mit Rechtsanwalt Florian von Seyfried ein erfahrener Restrukturierungsexperte in die GFR-Geschäftsführung ein. Von Seyfried gehört zur renommierten Restrukturierungskanzlei „Elsässer Rechtsanwälte“ und wird als Sanierungsgeschäftsführer das GFR-Management bei der Planung und Umsetzung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen unterstützen. „GFR ist ein operativ gut aufgestelltes Unternehmen mit einem modernen Produktportfolio“, sagte von Seyfried. „Das Eigenverwaltungs-Verfahren bietet den geeigneten rechtlichen Rahmen, um dem Unternehmen wieder eine langfristige Perspektive zu geben.“
Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung handelt es sich um ein bewährtes Sanierungsinstrument, mit dem sich Unternehmen grundlegend restrukturieren und sanieren können. Dabei bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Als vorläufiger Sachwalter für beide GFR-Gesellschaften wurde Dr. Markus Wischemeyer von der Kanzlei White & Case bestellt.
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