Der Düsseldorfer Kreis, ein Zusammenschluss der obersten deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, hat unlängst Vorgaben für den Einsatz von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung beziehungsweise Webstatistik von Internet-Angeboten formuliert. Sie betreffen Unternehmen, die solche Analysedienste als Controllinginstrument einsetzen.
Solche Webstatistiken zeigen die Anzahl und das Verhalten der Besucher der Webseite, also über welche Wege sie die Webseite erreicht haben, welche Schritte sie auf der Webseite vollziehen, was sie anklicken oder wieder verlassen. Viele Unternehmen lassen solche Aktivitäten für die Gestaltung des Angebots aber auch für die Werbung und Marktforschung ermitteln, sie nutzen dazu in der Regel Webstatistik-Dienstleister beziehungsweise deren Software. Basis einer Webstatistik sind die Nutzungsprofile der Besucher, darunter die IP-Nummer. Doch Vorsicht: Die vollständige IP-Adresse des Nutzers etwa, der auf eine Website zugreift, ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes (TMG), sondern ein so genanntes personenbezogenes Datum. Da für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung eines personenbezogenen Datums keine gesetzliche Erlaubnisnorm vorhanden ist, benötigt das für die Website verantwortliche Unternehmen die Einwilligung des Nutzers – und zwar theoretisch bevor dieser die Website erstmalig aufruft. Diese Vorgabe ist für die Praxis untauglich. Daher müssen Unternehmen beim Einsatz von Analysediensten darauf achten, dass neben den auf der Website obligatorisch anzubringenden Datenschutzhinweisen die IP-Adresse des Nutzers verkürzt wird. Die Vorgaben des Düsseldorfer Kreises im Einzelnen:
Die Entschließungen des Düsseldorfer Kreises sowie weiterer Gremien können unter anderem auf den Webseiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (www.bfdi.bund.de) abgerufen werden. Die Xamit Bewertungsgesellschaft hat darüber hinaus eine interessante Studie erarbeitet um zu klären, welche Anbieter von Webstatistikdiensten datenschutzkonform nutzbar sind.
Wer heute seine Kunden dauerhaft binden möchte, muss sich etwas einfallen lassen.
Mehr zum Thema lesen Sie in dem Beitrag von Verena Buchbinder und Stefan Krimmer, gkk DialogGroup, München
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