Am 18. Februar 2022 wurde der neue Name des CCV ins Vereinsregister eingetragen, seitdem heißt der Verband „Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V.“ Unmittelbar nach der Umbenennung bietet der CCV zwei neue Publikationen. Branchenrelevante Entwicklungen hält indes die Europapolitik bereit.
Rechtliche Publikation
Am 5. April 2022 veröffentlichte der CCV als erste Fachveröffentlichung unter neuem Namen die Publikation „Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice“.
Dem Kundenservice bieten sich vielfältige juristische Fallstricke, die Unternehmen kennen müssen. Von besonderer Bedeutung sind in unserer Branche datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen. Die von CCV-Silbersponsor Nuance unterstützte Broschüre stellt auf fast 100 Seiten u. a. die DSGVO und das UWG dar, geht auf Themen wie Monitoring, Datenschutz im Homeoffice sowie den Datentransfer in Drittländer ein und vermittelt telekommunikationsrechtliche Einblicke.
CCV-Mitglieder können die Publikation auf der CCV-Homepage kostenfrei abrufen. Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, das PDF gegen eine Schutzgebühr zu bestellen.
https://cc-verband.de/themen/datenschutz-und-wettbewerbsrecht)
Regulatorische Entwicklungen
Am 16. März 2022 befasste sich der Ausschuss für Digitales im Deutschen Bundestag unter Vorsitz von Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Gast der CCV-Jahrestagung 2020, mit dem „Artificial Intelligence Act“ (AI Act). Die EU möchte die Digitalisierung vorantreiben, um im globalen Wettbewerb zu bestehen. In diesem Rahmen stellte sie im Februar 2020 ihre Digitalstrategie vor. Ein zentraler Eckpfeiler ist der AI Act. Auch in unserer Branche hält KI Einzug. Den Vorteilen der Anwendung von KI stehen jedoch ethische, diskriminierende sowie datenschutzrechtliche Risiken gegenüber. Mit der Verordnung soll eine Regulierung etabliert werden, die sich auf Mindestanforderungen beschränkt, welche erforderlich sind, um diese Risiken zu bewältigen. Der AI Act folgt hierbei einem risikobasierten Ansatz, nach dem KI-Anwendungen in vier Risikogruppen unterteilt werden: „unannehmbares Risiko“, „hohes Risiko“, „geringes Risiko“ sowie „minimales Risiko“. Der CCV informiert auf seiner Homepage über den AI Act.
https://cc-verband.de/themen/artificial-intelligence-act/ai-act
Auch bei den Datentransfers in Drittländer ergeben sich neue Entwicklungen. Der EuGH erklärte im Juli 2020 in seiner „Schrems II“-Entscheidung (C 311/18) mit dem Privacy-Shield-Abkommen die hauptsächlich genutzte Grundlage für Datentransfers zwischen der EU und den USA für unwirksam. Am 25. März 2022 wurde bekannt, dass sich die EU und die USA im Grundsatz auf ein neues Abkommen geeinigt haben, das sog. Trans-Atlantic Data Privacy Framework. Wir werden den weiteren Verlauf gewohnt engagiert begleiten.
CCV-Veranstaltungen
Der CCV bietet Mitgliedern und Interessenten vielfältige Veranstaltungen – unsere Regionaltreffen, das Treffen für Versicherungs-Callcenter oder das initiale Event „Frauen im Verband“. Sie sind herzlich eingeladen! Informieren Sie sich über unsere Termine unter cc-verband.de/termine
Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustiziar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
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