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Standpunkt

Geben Sie Ihren Kunden das Zepter!

Von Kai-Werner Fajga

Das aktuelle TeleTalk-Themenspecial „Service Excellence 2020“ zeigt, dass das Thema professioneller Kundendialog vielen Unternehmen unter den Fingernägeln brennt und als zentrale Aufgabe verstanden wird, ja, als Profession und mit Überzeugung. Im aktuellen Roundtable-Gespräch, das in der Juli-Ausgabe von TeleTalk veröffentlicht wird, fasst es Berater Dirk Scholand von Scholand & Beling in der Aussage zusammen: „Unternehmen müssen lernen, authentisch zu sein", und meint damit vor allem die Öffnung von Serviceorganisationen oder -abteilungen hin zu Social Media. ....weiter

 

Ausgabe TeleTalk 6/10

Highlights

  • Kundenbe- ziehung: Neukundenge- winnung und Bestandspflege
  • Servicenum- mern: Alles klar bei 0180?
  • Contact Center: Monitoring und Qualitätssicherung
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Ausgabe TeleTalk 7/10

Highlights

  • Service Excellence: Ziel im Service verfehlt?
  • TeleTalk-Roundtable: Unternehmen müssen authentischer werden
  • Branchenschwerpunkt Versorger: Service braucht noch mehr Power
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TeleTalk-Marktführer Call Center

Highlights

  • Aktuelle Trends in der Call Center-Branche
  • Special: Contact Center-Lösungen
  • Tabellen und Marktübersichten mit über 500 Anbietern
  • Business Guide mit über 100 Firmenkontakten
  • Tipps und Einkaufshilfen zu ACD-Systemen, CC-Software, Consultants, Dienstleister, Dialer, Headsets, Servicenummern, Telefongesellschaften und VoIP-Plattormen
  • Hier direkt bestellen

Vorsicht Preisansagefalle

Fehlerhafte Berichterstattung über neue Verbraucherschutzregeln bei Servicerufnummern

 

August 2007 - Im novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) gelten ab September neue Regeln für den Verbraucherschutz bei der Nutzung von Servicerufnummern. In der Presse-Berichterstattung über diese neuen Pflichten ist es teilweise zu Ungenauigkeiten und Fehlern gekommen, darauf weist das Fachmagazin TeleTalk hin. Dies kann bei Verbrauchern zu falschen Erwartungen und damit zu Beschwerden führen, die faktisch unbegründet sind.
 
So ist in aktuellen Presseberichten zum Thema die Vorab-Preisansagepflicht als allgemein gültig für Mehrwertdienste-Hotlines bezeichnet worden. Das ist nicht korrekt, denn es fehlt der Hinweis auf die spezielle Minutenpreisgrenze von zwei Euro, ab der diese Vorab-Preisansagepflicht bei 118xy- und sprachgestützten Neuartigen Diensten (etwa unter 012) erst vorgeschrieben ist.
Zudem ist berichtet worden, die Vorab-Preisansagepflicht gelte auch für 0180-Dienste. Auch das ist nicht richtig. Bei 0180 gilt laut TKG keine Pflicht zur Preisansage.
Davon deutlich zu unterscheiden ist die Pflicht zur Preisangabe, also die Nennung des Preises in der Werbung. Diese hat tatsächlich bei allen Hotlines, also bei Angeboten unter 0900, 118xy, 0137, 0180, 012 sowie bei Kurzwahlsprachdiensten im Mobilfunk, zu erfolgen.
 
Angebote unter 0900 dürfen maximal 3 Euro die Minute kosten, diese Grenze gilt auch, wenn von 118xy auf einen Portaldienst vermittelt wird.
 
Die Regelungen im Detail:
- 0900: Pflicht zur Preisangabe in der Werbung sowie immer kostenlose Preisansage vor Beginn des Diensts, unabhängig vom Preis
- 0137: Pflicht zur Preisangabe in der Werbung, Preisansage immer nach Beendigung des Diensts
- 0180: Pflicht zur Preisangabe in der Werbung
- 118xy: Pflicht zur Preisangabe in der Werbung sowie Preisansage vor dem Dienst, wenn dieser 2 Euro die Minute oder mehr kostet oder zeitunabhängig (im Blocktarif) bepreist wird. Die Pflicht zur Preisansage gilt auch, wenn von 118xy auf einen Portaldienst („Wähle 118xy und verlange Gabi“) vermittelt wird.
- 012/sprachgestützt: Pflicht zur Preisangabe in der Werbung sowie Preisansage vor dem Dienst, wenn dieser 2 Euro die Minute oder mehr kostet oder zeitunabhängig (im Blocktarif) bepreist wird.
- 012/nichtsprachgestützt: Preisangabe in der Werbung sowie Preisanzeige im Handydisplay vor Nutzung, wenn der Dienst pro Nutzung 2 Euro oder mehr kostet. Ausnahmen sind möglich, wenn der Dienst im öffentlichen Interesse angeboten wird, also etwa für Bustickets.
- Premium-SMS/Kurzwahldatendienst: Preisangabe in der Werbung sowie Preisanzeige im Handydisplay vor Nutzung, wenn der Dienst pro Nutzung 2 Euro oder mehr kostet. Ausnahmen sind möglich, wenn der Dienst im öffentlichen Interesse angeboten wird, also etwa für Bustickets
 
Ausführliche Informationen zum Thema gibt es in TeleTalk, Ausgabe 10/2007.

 

 

Ansprechpartnerin in der Redaktion:
Susanne Feldt
T: (05 11) 33 48-466
mailto:feldt(at)teletalk.de

 

 

telepublic Verlag

 

TeleTalk, das Monatsmagazin für erfolgreiche Kommunikation, wird vom
telepublic Verlag in Hannover herausgegeben. Das BtoB-Anwendermagazin
setzt sich mit effektiver Kundenkommunikation und der rasanten
Entwicklung der Kommunikationstechnik auseinander. Neben TeleTalk
vertreibt telepublic Marktführer zu Call Center-Management und
Customer Relationship Management, Voice over IP und Voice Business
sowie Fachbücher, Beilagen und Booklets. Zudem betreibt der Verlag
das Voice over IP-Infoportal voipprofi.de.

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www.voipprofi.de