Home | TeleTalk-Abonnement | Newsletter | Mediadaten | Business Guide | Kontakt | CC Science 2010 

Standpunkt

Geben Sie Ihren Kunden das Zepter!

Von Kai-Werner Fajga

Das aktuelle TeleTalk-Themenspecial „Service Excellence 2020“ zeigt, dass das Thema professioneller Kundendialog vielen Unternehmen unter den Fingernägeln brennt und als zentrale Aufgabe verstanden wird, ja, als Profession und mit Überzeugung. Im aktuellen Roundtable-Gespräch, das in der Juli-Ausgabe von TeleTalk veröffentlicht wird, fasst es Berater Dirk Scholand von Scholand & Beling in der Aussage zusammen: „Unternehmen müssen lernen, authentisch zu sein", und meint damit vor allem die Öffnung von Serviceorganisationen oder -abteilungen hin zu Social Media. ....weiter

 

Ausgabe TeleTalk 6/10

Highlights

  • Kundenbe- ziehung: Neukundenge- winnung und Bestandspflege
  • Servicenum- mern: Alles klar bei 0180?
  • Contact Center: Monitoring und Qualitätssicherung
  • Hier direkt bestellen

Ausgabe TeleTalk 7/10

Highlights

  • Service Excellence: Ziel im Service verfehlt?
  • TeleTalk-Roundtable: Unternehmen müssen authentischer werden
  • Branchenschwerpunkt Versorger: Service braucht noch mehr Power
  • Hier direkt bestellen

TeleTalk-Marktführer Call Center

Highlights

  • Aktuelle Trends in der Call Center-Branche
  • Special: Contact Center-Lösungen
  • Tabellen und Marktübersichten mit über 500 Anbietern
  • Business Guide mit über 100 Firmenkontakten
  • Tipps und Einkaufshilfen zu ACD-Systemen, CC-Software, Consultants, Dienstleister, Dialer, Headsets, Servicenummern, Telefongesellschaften und VoIP-Plattormen
  • Hier direkt bestellen

Verfassungsgericht muss über Pflicht zur TK-Überwachung entscheiden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Telekommunikationsanbieters gegen die staatliche Verpflichtung zu Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Anfang des Jahres hatte das VG Berlin zunächst einem Eilantrag des Unternehmens stattgegeben und erklärt, dass Telefonnetzbetreiber nicht ohne weiteres zur Durchführung von staatlichen Überwachungsmaßnahmen auf eigene Kosten verpflichtet werden können (siehe TeleTalk 2/2008).  Das Gericht begründete dies mit der Feststellung, dass es sich bei solchen Maßnahmen um eine genuin staatliche Aufgabe handele, die Verpflichtung  des TK-Anbieters zur so genannten Auslandskopfüberwachung  war damit vorübergehend ausgesetzt worden. Anfang Juli hat das VG Berlin nun beschlossen, diese Verpflichtung sei nicht mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung vereinbar. Das Klageverfahren muss nun vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden – das parallel auch noch über die grundsätzliche Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung entscheiden muss (AZ: 27 A 315/07). Die Telekommunikationsverbände wehren sich bereits seit Jahren gegen die Überwachungsverpflichtung, da die vom Staat bislang gezahlte Entschädigung in keinster Weise den heutigen Aufwendungen für die Überwachung gerecht werde. Seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung sind die Anbieter zudem verpflichtet, die Verbindungsdaten von Festnetz, Internet und Mobilfunk aller Bürger für jeweils sechs Monate aufzubewahren und auf Verlangen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Speicherung seien immens, so klagen die Anbieter, eine staatliche Entschädigung für die Anschaffung der nötigen Technik gebe es bislang aber nicht.

Susanne Feldt

Anzeige gegen Marketing-Masche

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat Anzeige gegen einen falschen Datenschutzservice erstattet, der Haushalte mit Werbeanrufen überzieht. Demnach ruft ein so genanntes Bundesamt für Datenschutz bei Verbrauchern an und informiert sie darüber, dass persönliche Daten des Verbrauchers im Internet aufgetaucht seien. Gegen Zahlung von knapp 60 Euro könne das Bundesamt diese Daten im Auftrag des Verbrauchers löschen.

Susanne Feldt

Regeln für den Markt

Datenschutz, Verbraucherschutz, Vorratsdatenspeicherung und Durchleitungsentgelte – die Rechts- und Regulierungsfragen des Telekommunikationsmarkts sind so vielfältig wie die Angebote selbst. Der ewige Wettstreit zwischen Deutscher Telekom und den Wettbewerbern, aber auch zwischen Anbietern und Verbraucherschützen führt zu ständig neuen Geschäfts-Grundlagen und Geschäfts-Problemen. Neue Techniken wollen dabei ebenso berücksichtigt sein wie bereits getätigte oder geplante Investitionen, und auch das Argument des Arbeitsplatzerhalts sowie das Stichwort „Europa“ spielen eine Rolle. Recht und Regulierung im deutschen Telekommuniationsmarkt sind damit die Basis für jede Standortdiskussion.