Verfassungsgericht muss über Pflicht zur TK-Überwachung entscheiden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Telekommunikationsanbieters gegen die staatliche Verpflichtung zu Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Anfang des Jahres hatte das VG Berlin zunächst einem Eilantrag des Unternehmens stattgegeben und erklärt, dass Telefonnetzbetreiber nicht ohne weiteres zur Durchführung von staatlichen Überwachungsmaßnahmen auf eigene Kosten verpflichtet werden können (siehe TeleTalk 2/2008). Das Gericht begründete dies mit der Feststellung, dass es sich bei solchen Maßnahmen um eine genuin staatliche Aufgabe handele, die Verpflichtung des TK-Anbieters zur so genannten Auslandskopfüberwachung war damit vorübergehend ausgesetzt worden. Anfang Juli hat das VG Berlin nun beschlossen, diese Verpflichtung sei nicht mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung vereinbar. Das Klageverfahren muss nun vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden – das parallel auch noch über die grundsätzliche Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung entscheiden muss (AZ: 27 A 315/07). Die Telekommunikationsverbände wehren sich bereits seit Jahren gegen die Überwachungsverpflichtung, da die vom Staat bislang gezahlte Entschädigung in keinster Weise den heutigen Aufwendungen für die Überwachung gerecht werde. Seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung sind die Anbieter zudem verpflichtet, die Verbindungsdaten von Festnetz, Internet und Mobilfunk aller Bürger für jeweils sechs Monate aufzubewahren und auf Verlangen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Speicherung seien immens, so klagen die Anbieter, eine staatliche Entschädigung für die Anschaffung der nötigen Technik gebe es bislang aber nicht.
Susanne Feldt
Anzeige gegen Marketing-Masche
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat Anzeige gegen einen falschen Datenschutzservice erstattet, der Haushalte mit Werbeanrufen überzieht. Demnach ruft ein so genanntes Bundesamt für Datenschutz bei Verbrauchern an und informiert sie darüber, dass persönliche Daten des Verbrauchers im Internet aufgetaucht seien. Gegen Zahlung von knapp 60 Euro könne das Bundesamt diese Daten im Auftrag des Verbrauchers löschen.
Susanne Feldt
Regeln für den Markt

Datenschutz, Verbraucherschutz, Vorratsdatenspeicherung und Durchleitungsentgelte – die Rechts- und Regulierungsfragen des Telekommunikationsmarkts sind so vielfältig wie die Angebote selbst. Der ewige Wettstreit zwischen Deutscher Telekom und den Wettbewerbern, aber auch zwischen Anbietern und Verbraucherschützen führt zu ständig neuen Geschäfts-Grundlagen und Geschäfts-Problemen. Neue Techniken wollen dabei ebenso berücksichtigt sein wie bereits getätigte oder geplante Investitionen, und auch das Argument des Arbeitsplatzerhalts sowie das Stichwort „Europa“ spielen eine Rolle. Recht und Regulierung im deutschen Telekommuniationsmarkt sind damit die Basis für jede Standortdiskussion.
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