Portalgefechte

Von TeleTalk-Redakteurin Susanne Feldt, feldt(at)teletalk.de
Auskunftsnummern unter 118 sind ein beliebtes Instrument nicht nur für die Beauskunftung von Rufnummern, sondern insbesondere für das Angebot von Portaldiensten, Mehrwertangeboten im Bereich Unterhaltung und Flirt ("Wählte 118xy und verlange Petra"). Verbraucherbeschwerden zu 118-Angeboten, darauf weist die Branche stets aufs neue hin, gebe es keine. Doch die umsatzstarken Dienste stehen seit 2007 im Visier der Bundesnetzagentur (Bnetza), die den 118-Markt neu reguliert wissen möchte und dabei die bisher ohne nennenswerte Schwierigkeiten laufenden Weiterleitungsangebote aus dem Auskunftsbereich herausnehmen will. Die Behörde scheint hierzu fest entschlossen und begründete dies in der Vergangenheit mit der begrenzten Anzahl von 118-Rufnummern und der damit einhergehenden Blockierung des Nummernpools für neue Angebote durch 118-Portale. Zum anderen ist unstrittig, dass einige 118-Portaldienste die Vorgaben der Bnetza nicht erfüllten, und zwar auch auf mehrmalige Aufforderung hin nicht.
Die Branche hält die Begründungen der Bnetza schlicht für vorgeschoben und bezweifelt die Existenz der vorgeblichen neuen 118-Nachfrager. Zudem sei die Zahl derjenigen, die einzelne Vorgaben zur Gestaltung des Dienstes und der Weiterleitung nicht erfüllten, ausgeprochen gering.
Um diese Argumentation der Branche zu stützen, hat der FST, Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste, nun überprüft, ob es tatsächlich berechtigte Kritik an den 118-Weiterleitungsangeboten gibt. Getestet wurden 75 Dienste hinsichtlich der üblichen Verpflichtungen, etwa die Preisansage bei Weiterleitung und die mögliche alternative Beauskunftung der Nummern. Ergebnis: die Angebote funktionieren nahezu vorbildlich, so der FST, der damit der Behörde zeigen will, dass ihr die Argumente fehlen. Zu Ende gedacht hieße das: Geht die Bnetza dennoch gegen die Dienste vor, betreibt sie eine unzulässige Inhaltskontrolle. Der Haken an der Sache jedoch ist, dass sich die Behörde nicht nur mit Sicherheit eigene Tests vorbehält, sondern wohl einen Weg finden wird, ihr Ansinnen ohne jeden Bezug zum Inhalt zu begründen: Indem sie einfach generell Portale unter 118 für unzulässig hält -- mag die Weiterleitung noch so korrekt funktionieren, mag der Inhalt noch so harmlos sein. Dass die Deutsche Bahn ihr 118-Portal inzwischen aufgegeben hat, könnte der Bnetza als Argument durchaus dienlich sein.
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