Chance für Neuanfang

Von TeleTalk-Redaktionsleiter Christoph Pause, pause(at)teletalk.de
Ist das das Ende der langjährigen, zum Teil quälenden Diskussion über Outbound-Telefonie und Telemarketing? Spätestens in der zweiten Jahreshälfte wird es Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geben, die unerlaubten Werbeanrufen die Geschäftsgrundlage entziehen. Politiker der Koalitionsfraktionen haben sich mit den Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz auf einen Kompromiss geeinigt, der bei bestimmten Verträgen, etwa bei Wechseln von Telefontarifen, Schriftlichkeit und ein umfassendes Widerrufsrecht vorsieht. Werden Cold Calls sich damit nicht mehr lohnen?
Konkret sehen die Änderungsvorschläge vor, dass Bestands- und Neukunden im Falle von Werbeanrufen bei Vertragsabschluss am Telefon nachträglich schriftlich über die Vertragskonditionen und ihr Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Die Beweispflicht für die Zustellung der Informationen liegt bei den Unternehmen. Ein einfaches „Ja“ am Telefon, weil der Anrufer so gut argumentiert hat, reicht nicht mehr aus, um ein Vertragsverhältnis zu begründen. Jeder Verbraucher hat zwei oder vier Wochen Zeit zu widerrufen, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem er die Belehrung erhält. Bleiben die Widerrufsbelehrung und die Vertragskonditionen aus, gilt das Widerrufsrecht unbefristet. Und weil zudem jeder Wechsel des Telekommunikations- und Energieanbieters eine schriftliche Kündigung des alten Vertrags voraussetzt, erlaubt ein „Ja“ am Telefon es Unternehmen nicht, den alten Anschluss des Kunden vorsorglich zu kündigen. Slamming, das Unterschieben von Verträgen, ist damit unmöglich, die Verbraucherschützer haben gesiegt.
Manches Unternehmen und manch ein Dienstleister mag diese komplexen Vorschriften als Bedrohung empfinden. Aber: Dieser Kompromiss ist für die vielen seriös agierenden Unternehmen eine Chance, in Zukunft ungestört von gesetzwidrig und unlauter handelnden Anbietern ihre Geschäfte zu machen. Mit den Regelungen trennt sich die Spreu vom Weizen. Sowohl Branchenverbände als auch Dienstleister weisen zu Recht darauf hin, dass seriöses Telefonmarketing weiterhin gewinnbringend möglich ist. Recht haben aber vor allem diejenigen, die die Auftraggeber jetzt dazu auffordern, mit Dienstleistern neu über den Preis für gute Arbeit zu verhandeln. Denn auch gesetzeskonforme Werbeanrufe können stören, wenn schlecht ausgebildete Anrufer mit schlechten Skripts die Angerufenen schlecht beraten. Qualität hat ihren Preis. Und wenn sich niemand mehr hinter unsauber arbeitenden Wettbewerbern verstecken kann, bekommt die Güte des Werbeanrufs eine neue Bedeutung. "Schnell und Hauptsache billig" geht nicht mehr. Das Ende der politischen Debatte über Werbeanrufe ist somit auch ein Anfang: Jetzt geht Telefonmarketing erst richtig los.
Home | TeleTalk | TeleTalk-Marktführer | voipprofi.de | Newsletter abonnieren/verwalten | Kontakt | Abo | Mediadaten | Impressum | telepublic Verlag








